Steuerthema: Sachbezüge
Steuertipp vom 23.12.2011

Für Mahlzeiten, die ab 2012 gewährt werden, wurden teilweise die Sachbezugswerte angehoben.Wegen der geringen Sachbezugswerte gewähren Arbeitgeber ihrer Belegschaft lieber verbilligte oder kostenfreie Mahlzeiten. Denn steuerrechtlich ist das günstiger als Barlohn. Das gilt auch in Hinblick auf die Sozialversicherung. Ab dem Kalenderjahr 2012 werden die Sachbezugswerte für vom Arbeitgeber gewährte Mahlzeiten leicht angehoben.
Mahlzeiten für Arbeitnehmer
Werden Arbeitnehmern vom Arbeitgeber arbeitstäglich kostengünstige oder verbilligte Mahlzeiten gewährt, handelt es sich dabei um Zuwendungen, die mit den Sachbezugswerten als Arbeitslohn sozialversicherungsrechtlich zu berücksichtigen sind.
Neue Sachbezugswerte
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mitgeteilt, dass aufgrund einer Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV/BGBl. I Seite 2453) vom 2. Dezember 2011 die Sachbezugswerte für 2012 folgende Beträge ausweisen: Für ein Mittagessen oder Abendessen werden 2,87 Euro berücksichtigt, für ein Frühstück 1,75 Euro.
Lohnsteuerrichtlinie
Darüber hinaus können auch Mahlzeiten zur üblichen Beköstigung bei einer Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung steuerrechtlich berücksichtigt werden. Es gilt R 8.1 Absatz 8 Nr. 2 Lohnsteuerrichtlinie (LStR) und die dort genannten jeweiligen Sachbezugswerte.
(BMF, Schreiben v. 15.12.2011, Az.: IV C 5 - S 2334/11/10005)
(WEL)
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