I. WICHTIGE AUSGEWÄHLTE ÄNDERUNGEN ZUM 01.01.2007
Erhöhung des Umsatzsteuersatzes von 16% auf 19%
Wichtig ist hierbei, darauf zu achten, dass es auf den Zeitpunkt der Leistung ankommt. Ist eine Leistung in 2006 begonnen worden, aber erst in 2007 abgeschlossen, gilt der 19% Steuersatz.
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit sind keine Werbungskosten mehr. Zur Abgeltung der erhöhten Aufwendungen können aber ab dem 21. Entfernungskilometer 0,30 € abgesetzt werden. Es sind bereits Verfahren bei den Finanzgerichten anhängig. Darüber wird aber erst endgültig bei der Veranlagung 2007 entschieden. Somit kann frühestens im Steuerbescheid 2007, der erst in 2008 ergeht , eine endgültige Entscheidung getroffen werden. Die bisher anhängigen Verfahren:
Niedersachsen 2 K 448/06
Baden-Württemberg 13 K 284/06, 14 K 237/06, 14 K 239/06
Mecklenburg-Vorpommern 1 K 497/06
Rheinland 3 K 1132/07
Saarland 2 K 2442/06
Keine Kürzung der ersten 20 km bei doppelter Haushaltsführung
1% Regel nur bei mindestens 50% beruflicher Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs, sonst muss ein Fahrtenbuch geführt werden.
Häusliches Arbeitszimmer nicht mehr absetzbar, wenn nicht Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit. ( Aus für Lehrerarbeitszimmer)
Sparerfreibetrag wird auf 750 € gesenkt.
Reichensteuer steigt von 42% auf 45% für Einkünfte aus Kapitalvermögen, nichtselbständige Arbeit, Vermietung und Verpachtung.
Verdeckte Gewinnausschüttungen bei GmbHs können auch bestandskräftige Einkommensteuerbescheide der Gesellschafter noch ändern .
Erhöhung der Kleinbetragsrechnungen von 100 € auf 150 € ( Umsatzsteuer)
Das alte günstige Recht bei der Erbschaftsteuer gilt noch bis 31.12.2008. Wenn möglich deshalb bis dahin übertragen.
Damnum bleibt abzugsfähig jetzt im Gesetz normiert. 5%, 5 Jahre fest.
Der Gewerbeverlust steht bei einer Personengesellschaft anteilig jedem Mitunternehmer zu und nicht der Gesellschaft.
Ab 2006 müssen Jahresabschlüsse vom Unternehmer elektronisch ans Handelsregister übermittelt werden, Bilanzen für 2006 bis spätestens 31.12.2007. Bei Verstoß werden Ordnungsgelder von mindestens 2.500,00 € bis maximal 25.000,00 € festgesetzt. Übergangfrist bis 31.12.2009 .
In der Handelsbilanz 2006 muss erstmals das Körperschaftsteuerguthaben gewinnwirksam aktiviert werden. Neutral in der Steuerbilanz.
II. ZEITPLAN FÜR UNTERNEHMENSSTEUERREFORM ZUM 01.01.2008
14.03.2007 - Kabinettsbeschluss
25.04.2007 - Anhörung Finanzausschuss Unternehmenssteuerreform
07.05.2007 - Anhörung Finanzausschuss Abgeltungssteuer
09.05.2007 - Beratung des Bundestagsfinanzausschusses
23.05.2007 - Beschluss des Bundestagsfinanzausschusses
25.05.2007 - 2. und 3. Lesung im Bundestag
08.06.2007 oder 06.07.2007 - Beratung des Bundesrates
01.01.2008 - Anwendbarkeit der Unternehmenssteuerreform
III. THESAURIERUNGSBESTEUERUNG FÜR PERSONENUNTERNEHMEN: § 34 ESTG
Jährliche gesonderte Feststellung des nachversteuerungspflichtigen Gewinns.
Nachversteuerung bei späterer Entnahme der ermäßigt besteuerten Gewinne, vermindert um die Beträge, die für die Erbschaft-/Schenkungssteuer anlässlich der Übertragung des Betriebes oder Mitunternehmeranteils entnommen wurden.
Vorraussetzung für die Nachversteuerung:
Positiver Saldo der Entnahmen und Einlagen des Wirtschaftsjahres übersteigt den durch Betriebesvermögensvergleich ermittelten Gewinn (sogenannter Nachversteuerungsbetrag)
Nachversteuerungsbetrag: begünstigter Gewinn abzüglich der Steuer von 28,25% zuzüglich Soli u Ki.
Ausgangspunkt für die Berechnung der Steuerermäßigung ist das zu versteuernde Einkommen. Aus diesem sind die begünstigten Gewinne herauszurechnen.
Anträge auf die Thesaurierungsbegünstigung können erstmals für das Jahr 2008 gestellt werden. Bis der Einkommensteuerbescheid 2009 bestandskräftig ist (in der Regel 1 Monat nach Bekanntgabe), kann der Antrag noch zurück gezogen werden. Daraus ergibt sich unter Umständen der Vorteil, dass die Entscheidung für oder gegen die Thesaurierungsbesteuerung in 2008 erst zu einem viel späteren Zeitpunkt getroffen werden muss, wie am Beispiel des folgenden Terminverlaufs erkennbar wird.
31.05.2010 - Abgabetermin Steuererklärung 2009
30.09.2010 - Abgabetermin Steuererklärung 2009 bei steuerfachlicher Beratung (mit Steuerberater)
28.02.2011 - Terminverlängerung in begründeten Fällen
31.05.2011 - Steuerbescheid 2009 ergeht (Einspruchsfrist 1 Monat)
30.06.2011 - Einspruch wird eingelegt
30.09.2011 - geänderter Steuerbescheid 2009 ergeht
31.10.2011 - geänderter Steuerbescheid 2009 ist bestandskräftig
a) Voraussetzungen
Es muss bilanziert werden
Antrag stellen
Beteiligung von mehr als 10%
Gewinnanteil bei Mitunternehmeranteilen mindestens 10.000 €
Betriebs- und personenbezogen
b) Steuersatz, wenn Gewinne im Betrieb bleiben
28,25% Einkommensteuer
32,35% Einkommensteuer inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
Diese Steuersätze gelten nur, wenn der Gewinn nicht entnommen wird.
c) Zusätzlicher Steuersatz, wenn
der Gewinn später doch noch entnommen wird oder
bei Betriebsaufgabe
25,00% Einkommensteuer
28,62% Einkommensteuer inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
d) Steuersatz gesamt, wenn Gewinn entnommen wird bei Thesaurierung
53,25% Einkommensteuer
60,97% Einkommensteuer inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
e) Steuersatz, wenn Gewinn entnommen wird ohne Thesaurierung
42,00% Einkommensteuer
48,09% Einkommensteuer inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
FAZIT zur Thesaurierungsbesteuerung:
Wird mehr Geld benötigt als geplant (z.B. für Hauskauf, Steuernachzahlungen, Krankheit) oder wird der Betrieb irgendwann aus Altersgründen aufgegeben, so fallen mehr Steuern an.
IV. WEITER GEPLANTE ÄNDERUNGEN AB 2008
DIVERSE
Für Konzerne gilt: Beschränkung des Zinsabzuges auf 30% des Gewinns
Für Konzerne gilt: Freigrenze 1.000.000 €
Für Gewinneinkünfte gilt: Die Grenze für GWGs (geringwertige Wirtschaftsgüter) sinkt von 410 € auf 150 €
Für Gewinneinkünfte gilt: GWGs zwischen 151 € und 1000 € werden auf 5 Jahre verteilt (kein Wahlrecht)
Bei Überschusseinkünften gilt weiterhin 410 €
Die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter wird abgeschafft
Halbeinkünfteverfahren wird geändert : Gewinnausschüttungen werden in Höhe von 60% ( bisher 50%) angesetzt
Für Immobilien gilt weiterhin die 10-jährige Spekulationsfrist
Der Körperschaftsteuersatz wird ab 2008 von 25% auf 15% gesenkt
GEWERBESTEUER
Der Gewerbesteuermessbetrag wird in Höhe von 380% ( bisher 180%) von der Einkommensteuer abgezogen
Leasingraten für bewegliche Wirtschaftsgüter (PKW, Computer usw.) werden bei der Gewerbesteuer in Höhe von 5% (20% fiktiver Zinsanteil) dem Gewinn hinzugerechnet
Leasingraten für unbewegliche Wirtschaftsgüter ( Häuser usw.) werden bei der Gewerbesteuer in Höhe von 18,75% (75% fiktiver Zinsanteil) dem Gewinn hinzugerechnet
Hinzurechnung von 25% aller Entgelte, die für die an den Betrieb erfolgte Überlassung von Geld- oder Sachkapital geleistet werden (Schuldzinsen), nicht nur Hinzurechnung der Dauerschuldzinsen (auch Skonti)
Der Staffeltarif bei der Gewerbesteuer wird abgeschafft
Die Gewerbesteuer ist eine Privatentnahme und keine Betriebsausgabe mehr
ABGELTUNGSSTEUER ab 01.01.2009
Auf Kapitalerträge wird eine pauschale Einkommensteuer von 25% erhoben zuzüglich Soli und Kirchensteuer (28,62%).
Der Werbungskostenabzug entfällt.
Wer einen geringeren Steuersatz hat, kann wie bisher die Anlage KAP ausfüllen. Aber kein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten möglich.
Wegfall des Halbeinkünfteverfahrens für Dividenden und Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaften.
Ersetzen des bisherigen Sparerfreibetrages und des Werbungskostenpauschbetrages durch den Sparerpauschbetrag.
Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 € bei Einzelveranlagung und 1.602 € bei Zusammenveranlagung.
Verbot der Verlustverrechung mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten.
Kein Verlustrücktrag, aber Verlustvortrag ohne Beschränkung durch Mindestbesteuerungsregeln.
Verluste aus der Veräußerung von Wertpapieren, die noch als private Veräußerungseinkünfte zu qualifizieren sind ( Altverluste), können nur noch mit positiven Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden
Kontenzugriff der Verwaltung soll mit Wirkung ab 2009 abgeschafft werden.
Bei ausländischen Einkünften aus Kapitalvermögen Veranlagungspflicht und Anrechnung gezahlter ausländischer Quellensteuer auf die Abgeltungssteuer.
VORSICHT!
Auf folgende Änderungen gehen wir hier zwar nicht näher ein, möchten diese aber dennoch nicht unerwähnt lassen.
Erbschaft- und Schenkungssteuer bei Betrieben
Veränderte Problematik bei Umwandlungen
Auswirkungen des SEStEG (Gesetz über die steuerlichen Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften vom 12.12.2006)
WUSSTEN SIE SCHON?
Wer einen mittelständischen Betrieb übergeben will, zahlt in der Regel keine Schenkungssteuer, es sei denn er macht in den 10 Jahren danach folgendes:
Mitarbeiter entlassen
Struktur des Betriebes ändern
Teile des Betriebes verkaufen
Einstellung des Betriebes
In diesen Fällen zahlt er bedeutend mehr Schenkungsteuer als bis 2006 (Wegfall Freibetrag, Wegfall Tarifbegünstigung).
Wer sein Unternehmen in eine GmbH einbringt bzw. umwandeln will, muss den Betrieb 7 Jahre fortführen. Wenn die GmbH in Insolvenz geht oder der Gesellschafter sein Anteile verkauft, muss er rückwirkend im Jahr der Einbringung einen Veräußerungsgewinn voll versteuern, das Halbeinkünfteverfahren greift nicht.
V. SCHLUSSWORTE
Finanzminister Steinbrück:
„Wir entlasten den Mittelstand“
Unbekannt:
"Da wünscht man sich doch die Bierdeckelsteuer des Sauerländers zurück!"
Willi Brodel und Michael Schmitz:
"Wir werden auch weiterhin gemeinsam mit unseren Mandanten versuchen, den steuerlichen Faden (Pfad) aus dem Labyrinth zu finden und dem steuerlichen Minotaurus zu entkommen."
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