Prüfung von Jahresabschlüssen für Unternehmen unterschiedlichster
Rechtsformen und Größen (z. B. GmbH, AG, KG, gGmbH);
Prüfung von Konzernabschlüssen;
Veröffentlichung von Jahresabschlüssen im elektronischen Bundesanzeiger - für Unternehmen mit Offenlegungspflicht;
Sonderprüfungen
(z. B. Kreditwürdigkeitsprüfung, Unterschlagungsprüfung,
Makler- und Bauträgerprüfung, Mittelverwendungsprüfung,
Sanierungsprüfung, Prüfung von Kapitalerhöhungen/Sacheinlagen, Gründungsprüfung, Prüfung bei Umwandlung und Verschmelzung, Prospektprüfung);
Unternehmensbewertungen, Untersuchungen bei Unternehmenskauf bzw. Unternehmensverkauf
Alle offenlegungspflichtigen Unternehmen müssen ihre Jahresabschlüsse - beginnend mit dem Abschlussjahr 2006 -
beim elektronischen Bundesanzeiger im Internet veröffentlichen. Versäumnisse werden mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 € belegt.
So regelt es das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister, kurz EHUG. Wir
können die Datenübermittlung für Sie übernehmen. Dabei wird auf Wunsch nur der gesetzlich vorgeschriebene Umfang offengelegt. Denn es ist zu
beachten, dass seit Anfang 2007 alle offengelegten Unterlagen von jedermann unter www.unternehmensregister.de eingesehen werden können.